Rechtsanwalt Peter Pietsch
Vorsorge für später - aber richtig

Ob Vorsorgevollmacht, Testament, Unfall oder Umstände altersbedingter Einschränkungen:
Ich begleite Sie bei der rechtlichen Seite einer Vorsorgeregelung.

 Terminanfragen per Mail an office(at)rapietsch.de


Seit 1.1.2023 sind weitreichende Reform im Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft.
Ich entwerfe Vorsorgevollmachten und
informiere zur gerichtlichen Betreuung.
Ich bitte um Verständnis, dass das Kanzleitelefon z. Zeit nicht regelmässig besetzt ist. 

Bitte senden Sie mir eine Mail mit Adresse und Rufnummer, um einen Rückruf zu erhalten. 

Beurkundungen oder Beglaubigungen sind nach Beendigung meines Notaramtes nicht mehr möglich.
Das staatliche Urkundenarchiv meiner errichteten Notarurkunden finden Sie hier.
Zu meiner Person:
- Seit 1979 als Rechtsanwalt tätig,
- von 1989 bis November 2020 zum Notar bestellt und
- seit Dezember 2020 Notar außer Dienst (a.D.).
Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Beratung, Gestaltung und Vertretung liegen seit Jahrzehnten in

- Fachvorträgen in staatlichen&privaten Einrichtungen,

- rechtlicher Altersvorsorge:
speziell Entwurf von betreuungsvermeidenden Vorsorgevollmachten,
- Betreuungsvermeidung durch Beratung Angehöriger vor oder im gerichtlichen Betreuungsverfahren,
- Beratung und Entwurf bei letzwilligen Verfügungen wie
Testamenten und Erbverträgen,
- Beratung, Gestaltung und Vertretung bei/vor notarieller Beurkundung von Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträgen,

- Prüfung von Urkundenetwürfen
Gerne stehe ich Ihnen zu Ihrer persönlichen anwaltlichen Beratung,
- für Entwurf von Testamenten und Vorsorgevollmachten und
- bei jeglichen notariellen Verträgen und Urkunden
aufgrund langjähriger Erfahrung als Notar und Anwalt zur Verfügung.
Als Rechtsanwalt gehöre ich der Rechtsanwaltskammer Berlin an.