Elternunterhalt/Ehegattenunterhalt

Viele alte oder pflegebedürftige Menschen sind nicht in der Lage, trotz Rente, Rücklagen und Pflegeversicherung, die Kosten für eine Senioreneinrichtung oder ein Pflegeheim aus eigenen Mitteln dauerhaft aufzubringen. So muss immer öfter das Sozialamt durch Bewilligung von Sozialhilfe einspringen. Das Sozialamt ist gesetzlich verpflichtet dieses Geld  von den Kindern als Elternunterhalt zurückzuholen, da die Kinder zur Leistung von Elternunterhalt verpflichtet sind. Auch das Einkommen des Ehegatten des Kindes wird herangezogen.Auch Vermögen ist einzusetzen. Aber: Es gibt Schonvermögenswerte. -Rechtzeitge Beratung schont Nerven und Geldbeutel!-

Besonders in Berlin wird das Thema in den letzten Jahren aufgrund klammer Kassen immer aktueller und immer häufiger werden die Kinder zu Unterhaltszahlungen für ihre Eltern herangezogen. Es wird Auskunft über Einkommen und Vermögen von Kind und Ehegatte gefordert. Falsche Auskünfte sind strafbar, aber die Auskunftspflicht hat Grenzen, die man kennen sollte! Da das Einkommen häufig im Schonbereich liegt versuchen die Sozialämter mit unterhaltsrechtsfremden Argumenten tief auf das Altersschonvermögen zuzugreifen, was enorme wirtschaftliche Auswirkung hat. Ich berate und vertrete sie, Erst-Info hier.

Das selbe Problem tritt in verschärfter Form auf, wenn ein Ehegatte plötzlich durch Unfall/Krankheit oder z. B. Demenz schwer pflegebedürftig wird und Sozialhilfe erforderlich wird.

Als Anwalt & Notar mit langjähriger Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Unterhaltsrechts, speziell des Elternunterhalts und der Altersvorsorge berate ich Sie über rechtliche Fragen der Pflegekostenfinazierung und Ihrer persönlichen Unterhaltsverpflichtung. Ich berate vorab über den voraussichtlichen Umfang einer Unterhaltsschuld, wann diese einsetzt und welche gesetzlichen Grenzen dem Sozialamt gesetzt sind. Hierzu erstelle ich rechnerisch nachvollziehbare Einschätzungen und berate über den Umgang mit dem Sozialamt. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch gegenüber dem Sozialamt, wenn dieses zu Unrecht (zu viel) Unterhalt von Ihnen fordert. Besonders sinnvoll ist ein frühzeitge Beratung im Vorfeld, wenn Sie fürchten, dass Vater oder Mutter oder auch ein Ehegatte bald pflegebedürftig werden könnten.

Weiterführende Informationen zum Thema Elternunterhalt finden Sie auf der
Website www.altersvorsorgekanzlei.de