Der Notar und seine Hauptaufgaben: Beurkundung und Beglaubigung

Als Notar sind mir als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Obwohl ich vom Staat bestellt bin übe ich meine Tätigkeit aber im eigenen Namen und eigener Verantwortung aus.

In der Funktion des Notars beurkunde ich Rechtsgeschäfte jeglicher Art und beglaubige Unterschriften. Dabei gilt es den Willen aller Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten und Unparteilichkeit zu wahren.

Da ich als Notar in Berlin zugelassen bin, darf ich grundsätzlich nur innerhalb der Landesgrenzen von Berlin als Notar tätig werden. Dies ist allerdings nur räumlich zu verstehen. Inhaltlich kann ich für Sie in ganz Deutschland wirken. Wenn Sie beispielsweise Ihr Ferienhaus samt Grundstück an der Nordsee verkaufen wollen, müssen Sie hierfür nicht zu einem Notar in Schleswig-Holstein gehen.

Hauptaufgabe: Beurkundungen

Der Gesetzgeber schreibt für die Wirksamkeit bestimmter Verträge und Willenserklärungen die notarielle Beurkundung vor. Hierbei erstellt  der Notar eine Urkunde in Form einer Niederschrift. Ziel ist es den ermittelten Willen der Beteiligten in der Urkunde niederzulegen und sie vor unüberlegtem Handeln zu bewahren.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die notarielle Beurkundung beispielsweise für:

  • Grundstückskaufverträge
  • Schenkungsversprechen
  • Erbverzichtsverträge
  • Eheverträge
  • notarielle Testamente

Einzelheiten zur notariellen Beurkundung werden im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt.

Hauptaufgabe: Beglaubigungen

Im Gegensatz zur Beurkundung bestätigt der Notar bei der Beglaubigung nur, dass die Unterschrift von einer bestimmten Person stammt und die unterzeichnende Person ihre Unterschrift vor dem Notar geleistet oder anerkannt hat.

Beispiele für eine öffentliche Beglaubigung sind die Handels- und Vereinsregisteranmeldung und Erbauschlagungserklärungen.

Selbstverständlich entwerfe ich auch die zu beglaubigenden Schriftstücke, wenn es gewünscht wird.