Notarkosten

Vorsorgevollmacht, Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag – wer gut beraten und sicher sein will, dass alles in Ordnung geht, der wendet sich am Besten an einen Notar.

Doch immer noch scheuen viele den Gang zum Notar, weil sie meinen, hierdurch würden hohe Kosten entstehen da jeder Handschlag und jede Frage extra kostet. Dabei ist diese Furcht meist unbegründet, denn Notare rechnen nicht nach geleisteten Stunden ab, sondern richten sich strikt an die in Deutschland gesetzlich festgelegte Kostenordnung. Sie legt für alle deutschen Notare einheitlich die Kosten fest, so dass das gleiche Geschäft bei allen Notaren zu gleichen Kosten führt. Die Kostenordnung ist so gestaltet, dass der Betroffene immer weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Hierbei gilt, dass die Notargebühr mit abnehmendem Geschäftswert geringer ausfällt.  Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt, damit sich jeder Bürger die Inanspruchnahme eines Notars leisten kann.

Besonders bei Geschäften, die für Privatpersonen wichtig sind und bei denen ohne qualifizierte Beratung vieles falsch gemacht werden kann, sind die Kosten äußerst moderat (und die Gebühren oftmals nicht kostendeckend für den Notar). Dieses gilt insbesondere bei geringen Geschäftswerten. Dennoch wird jede Beratung, Beurkundung oder Beglaubigung durch den Notar persönlich durchgeführt. Dies bedeutet für den Betroffenen: fachkundige Beratung auf höchstem Niveau und das zu sozialen Preisen.

Machen Sie sich selbst ein Bild. Nachstehend finden Sie eine Auflistung typischer notarieller Geschäfte mit Beispielwerten (diese ist allerdings ohne Gewähr, da sich individuelle Besonderheiten zusätzlich auswirken können)

Kosten: Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung ist regelmäßig von einem Geschäftswert von € 10.000,-- auszugehen. Die Notar-Gebühr liegt somit unabhängig vom Vermögen bei 54 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Kosten: Vorsorgevollmacht

Die Kosten einer Vollmacht sind moderat. Bei einem zugrunde liegen Vermögenswert von 50.000 Euro z.B., beträgt die Notargebühr für die Vorsorgevollmacht 66 Euro. Die Höchstgebühr (bei großem Geschäftswert) beträgt derzeitig 403,50 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Kosten: Testament

Geschäftswert    Einzeltestament

 10.000,00           54,00
 25.000,00           84,00
 50.000,00          132,00
250.000,00         432,00
500.000,00         807,00

Nebengebühren entstehen nur in Ausnahmefällen. Hinzu kommen aber die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, etc. sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Da es beim Gericht hinterlegt wird kommt die Hinterlegungsgebühr hinzu. Regelmässig erspart werden können dadurch oft höhere Gebühren für Erbscheinsantrag und Erbschein.

Kosten: Erbvertrag

Geschäftswert    gem. Testament/Erbvertrag

 10.000,00            108,00
 25.000,00            168,00
 50.000,00            264,00
250.000,00            864,00
500.000,00         1.614,00

Nebengebühren entstehen nur in Ausnahmefällen. Hinzu kommen aber die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, etc. sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Kosten: Kaufvertrag

Geschäftswert    Beurkundungsgebühr

 25.000,00            168,00
 50.000,00            264,00
250.000,00            864,00
500.000,00         1.614,00

Hinzu kommen regelmäßig Nebengebühren für Vollzug und überwachende Tätigkeiten des Notars. Weiter schließlich die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite, ab der einundfünfzigsten Seite € 0,15 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, etc. sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Sie haben noch Fragen mit welcher Gebühr Sie bei einem bestimmten Geschäft rechnen müssen, sprechen Sie mich an und lassen Sie sich vorab eine Kostenauskunft erteilen.