Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinischen Behandlungen für den Fall gewünscht oder nicht gewünscht werden, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit oder Koma, vorliegt. Dies betrifft beispielsweise den Umfang von

  • Wiederbelebungsmaßnahmen;
  • den Umfang der künstlichen Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen, wie Beatmung, künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr oder
  • Entscheidungen zur Transplantation.

Da die Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. So ist der Bevollmächtigte in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.

Ich berücksichtige Vorgaben des 2009 in Kraft getretenen Patientenverfügungsgesetzes.

Hierbei bietet die notarielle Form Sicherheit bezüglich der Indentitätsfeststellung und Dokumentation der Geschäftsfähigkeit bei Errichtung der Verfügung.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos, z. Beispiel durch Kopfschütteln, widerrufen werden. Solange ein Mensch die natürliche Handlungsfähigkeit besitzt gehen eigene Entscheidungen der Patientenverfügung vor.

Weiterführende Informationen zum Thema Patientenverfügung finden Sie auf der
Website www.altersvorsorgekanzlei.de