Vorsorgevollmacht
Dass der Ehepartner, die Kinder oder nähere Angehörige im Notfall alles für einen entscheiden und regeln können, ist leider ein modernes Märchen. Viel mehr ist es ratsam besonders im höheren Alter mittels einer Vollmacht Vorsorge zu treffen. Nur so kann später vermieden werden, dass vom Betreuungsgericht eingesetzte evt. fremde Personen allein über Ihr weiteres Befinden oder Vermögenswerte entscheiden.
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für sich zu handeln, falls man wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit oder plötzliche Notsituation/Unfall nicht mehr selbst in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen (z.B. im Rahmen von Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten, bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder im Pflegebereich).
Die notariell beurkundete Vollmacht oder warum man von privat verfassten Formularvollmachten lieber die Finger lässt
Grundsätzlich ist für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht die notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben (außer für die Vertretung bei Grundstücksgeschäften). Allerdings erleiden privatschriftliche Vollmachten, die entweder nach einem der angebotenen Muster oder frei formuliert verfasst wurden in der Praxis immer wieder „Schiffbruch“ und werden im konkreten „Notfall“ von Gerichten, Behörden, Banken und Krankenhäusern nicht akzeptiert. Probleme können z.B. auftreten, wenn die Vorsorgevollmacht nach dem Willen des Vollmachtgebers nur für einzelne Bereiche gelten soll, dies aber bei der Formulierung der Vollmacht nicht berücksichtigt wurde. Banken akzeptieren häufig die private Unterschrift nicht. Das Gesetz stellt inhaltliche Forderungen an den Text der Vollmacht etc..
Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht vom Notar
Als Notar mit jahrelanger Erfahrung bin ich bestens über alle Fallstricke beim Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht informiert. Bei mir erhalten Sie eine auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmacht. Zudem berate ich Sie umfassend über die aktuellen Rechtswirkungen und schütze Sie so vor einer inhaltlich fehlerhaften, ungenauen und/oder unzweckmäßigen Abfassung. So können Sie sicher gehen, dass die von Ihnen ausgesprochenen Vollmachten im Notfall auch Geltung erlangen.
Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht vom Notar im Einzelnen
- Die Gefahr dass die notarielle Vorsorgevollmacht im Ernstfall versagt ist wesentlich geringer als eine vom Laien aufgesetzte Vollmacht.
- Eine notariell beurkundete Vollmacht genießt im Rechtsverkehr hohes Vertrauen, so dass bei z.B. bei Banken oder Krankenhäusern keine Zweifel an der Echtheit entstehen können
- Die notarielle Vorsorgevollmacht bildet in der Praxis ein starkes Indiz dafür, dass der Vollmachtgeber auch geschäftsfähig war.
- Geht eine privat erstellte Vollmacht verloren, ist der Verlust unwiederbringlich. Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht kann das Orginal nicht verloren gehen, da es beim Notar verbleibt und nur sogenannte Ausfertigungen (d.h. Kopien des Originals, welche das Original im Rechtsverkehr vertreten) erteilt werden.
- Notariell beurkundete Vollmachten können in dem von der Bundesnotarkammer eingerichteten Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Hierdurch ist sicher gestellt, dass die Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird.
Weiterführende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht finden Sie auf der
Website www.altersvorsorgekanzlei.de
