Testament und Erbrecht
Was passiert mit meinem Vermögen nach meinem Tod? Erbt mein Ehegatte alles? Was für Testamente gibt es? Ist ein Berliner Testament für mich sinnvoll?
Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Diese beruht auf Abstammung/Blutsverwandschaft. Das führt bei Kindern aus verschiedene Beziehungen, sog. Patch-Work-Familien, oft im Erfall zu unerwünschten Ergebnissen. Dieses zufällige Ergebnis kann vermieden werden. Ich empfehle im Rahmen der Testierfreiheit durch ein sachgerechtes Testament von gesetzlicher Erbfolge abzuweichen.
Wenn Immobilien in den Nachlass fallen ist dringend ein notarielles Testament zu empfehlen. Es kann die mehrfach anfallende Gebühren für a) notariellen Erscheinsantrag, b) gerichtlichen Erbschein und c) zufällig zusammengesetzte streitanfällige Erbengemeinschaften vermeiden.
Wer seine Erbschaft professionell plant, kann Streit in der Familie und mit anderen Erben vermeiden. Ein notarielles Testament ist hier der sichere und kostengünstige Weg durch Einzeltestament, Gemeinschaftliches Ehegattentestament, oft Berliner Testament und Erbvertrag.
Warum empfehle ich ein Testament zu errichten?
Der Tod kann zu jeder Zeit eintreten. Deshalb ist es sinnvoll ist frühzeitig fachgerechte Informationen einzuholen, zu planen und Regelungen rechtssicher niederzulegen. Liegt keine Verfügung von Todes wegen vor, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge kann zu ungewollten und bunt zusammengewürfelten Erbengemeinschaften führen. Außerdem sind die pauschalen Regelungen oft nicht für Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation passend.
Besonders empfehle ich die Errichtung eines Testaments, bei:
- Ehepartnern – Verstirbt ein Ehepartner, so entsteht ohne Testament regelmäßig eine Erbengemeinschaft mit den leiblichen Abkömmlingen, mitunter den Schwiegereltern, Schwägern und Schwägerinnen. Dies kann durch ein fachgerechtes Testament vermieden werden.
- Immobilienbesitz – Ein Testament kann klare Vermögensstrukturen schaffen und das entstehen einer Erbengemeinschaft verhindern. Erbengemeinschaften sind besonders konfliktträchtig, da die Verfügung über Vermögensgegenstände nur einstimmig erfolgt. Die Zersplitterung von Immobilieneigentum sollte vermieden werden.
- Nicht verheiratete Partner – Ihr Partner ist nach Ihrem Tod nicht erbberechtigt. Ein Erbrecht muss testamentarisch festgelegt werden. Deshalb empfehle ich gerade hier die Erbfolge durch Testament, besser Erbvertrag zu gestalten. Vorherige erbschaftssteuerlich Beratung durch einen Steuerberater einholen!
- Familien mit Minderjährigen – Erbt ein Minderjähriger, in Erbengemeinschaft mit einem Ehegatten/Elternteil und soll eine Immobilie veräußert, oder belastet werden, so ist dies bei gesetzlicher Erbfolge nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts möglich. Es entsteht hoher finanzieller, zeitlicher und enormer Verwaltungsaufwand. Dies kann durch ein notarielles Testament vermieden werden.
- Problem: EU-ErbRVO – Hat ein Erblasser im Zeitpunkt des Todes den gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland, kommt ausländisches Erbrecht zur Anwendung. Ich empfehleim Testament eine Rechtswahlklausel, damit deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt.
- Patchworkfamilien – Bei verheirateten oder nicht verheirateten Partnern mit gemeinsamen Kindern und Kindern aus anderen Beziehungen hängen der Erb- und Pflichtteilsrecht der Kinder von dem Zufall ab, wer zuerst verstirbt. Um dies, sowie um ungewollte Erbengemeinschaften zu vermeiden empfehle ich ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag.
Für eine genauere Einschätzung der Risiken und erbrechtliche Beratung und/oder Gestaltung stehe ich mir meiner langjährigen praktischen Erfahrung als ehemaliger Notar gern zur Verfügung.
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