Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung&Betreuungsverfügung

Was ermöglicht eine Vorsorgevollmacht?

Die nächsten Verwandten bzw. der Ehepartner können im Notfall nichts für Sie regeln und Entscheidungen treffen! Ohne fachgerechte Vollmacht muss dann vom Gericht ein/e Betreuer/In bestellt werden. Es besteht das Risiko, dass eventuell vom Gericht eine fremde von ihnen nicht gewünschte Person zum Betreuer bestellt, der beispielsweise über Pflege, Heim, ihr gesamtes Vermögen oder gesundheitliche Behandlungsfragen entscheidet.

Mit der/den von ihnen ausgewählten Bevollmächtigten in einer fachgerechten Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit die Einsetzung eines gerichtlich bestimmten Betreuers vollständig zu verhindern. Das Gesetz erlaubt mit betreuungsverdrängender Wirkung Personen Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, § 1896 Absatz 2 BGB. Diese können alle Aufgaben erledigen, besonders falls Sie dazu persönlich nicht in der Lage sind. Eine ab Unterzeichnung geltende Vollmacht wird empfohlen. Der Bevollmächtigte kann dann sofort nach Eintreten einer Notsituation aber auch ohne Notfall in Ihrem Auftrag handeln.

In meiner vorbereitenden Beratung erläutere ich die Möglichkeiten zum Schutz vor Mißbrauch der Generalvollmacht.

Von mir erhalten Sie den Entwurf einer maximal betreuungsverdrängenden Vollmacht, die aktueller Rechtsprechung entspricht. Durch den Entwurf vom erfahrenen Anwalt/Notar a.D. werden Fehler oder vom Laien nicht erkannte/unerwünschte Folgen bei Verwendung von Formularvollmachten vermieden. Hinweis/Beispiel: Keine bedingten Vollmachten errichten.  

Die Vorteile einer fachgerechten Vorsorgevollmacht:

  • Sie genießt im Rechtsverkehr und im medizinischen Bereich hohe Akzeptanz, (Banken müssen z. B. eine notarielle Generalvollmacht akzeptieren).
  • Soll die Vollmacht auch für Grundstücksgeschäfte, beim Handelsregister oder zu Erbausschlagungen genutzt werden, ist die öffentliche bzw. notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben. Dies kann mit geringen zusätzlichen Kosten beim Notar erreicht werden.
  • Jede Vorsorgevollmacht kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden, wodurch sichergestellt wird, dass sie im Betreuungsfall gefunden wird. 

Die zusätzliche notarielle Beglaubigung kann zu einer Höchstgebühr lt. Gerichts- und Notarkostengesetz durch einen niedergelassenen deutschen Notar erreicht werden.

Ich empfehle Ihnen zu umfassender rechtlicher Vorsorge die Vorsorgevollmacht mit einer  Patientenverfügung  und einer Betreuungsverfügung in einer Urkunde zu kombinieren. Eine Rechtswahl ermöglicht Anwendung des liberalen deutschen Vollmachtsrecht bei Verwendung im Ausland.

Kosten:
Ich biete eine anwaltliche Vorbesprechung und den Entwurf einer fachgerechten General- und Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung zu vorab vereinbarten Kosten an.

Hinweis: Die Kosten allein für die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung bei fehlender oder ungenügender Vorsorgevollmacht betragen bei Grundbesitz und vorhandenen Vermögenswerten ein Vielfaches einer fachgerecht errichteten Vorsorgevollmacht. Bei der gerichtlichen Betreuung fallen bei Grundbesitz hohe Sonderkosten und unabhängig davon jährlich laufend weitere Kosten an.

Notarielle Beglaubigung:
Soweit eine notarielle Beglaubigung erfolgen soll unterrichte ich Sie im Vorbereitungsgespräch über das weitere Vorgehen und die beim Notar anfallenden Kosten.

 

Wichtiger Hinweis!

Diese Informationen können nur einen ersten Einblick in die komplizierte und weitergehende Materie darstellen. Die Informationen auf meiner Website sind insbesondere keine Beratung oder Vertretung im Einzelfall, für die ich eine Haftung übernehme.

(C) 2020, RA&Notar a.D. Peter Pietsch, Berlin.